Tipps für die Arbeit im Verein

Wie geht man mit Ehrengästen um?


Vielfach ist die Liste der Ehrengäste lang, da jeder Verein stolz ist, wenn Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft die Veranstaltung durch ihre Anwesenheit aufwerten. Es stellt sich aber oft die Frage, wer zu erwähnen ist, wer überhaupt anwesend ist und in welcher Reihenfolge man die Ehrengäste nennt. Landeshauptleute, Mitglieder der Bundes- und Landesregierung und des Nation- und Bundesrates, kirchliche Würdenträger, Abgeordnete zum Europaparlament und zum Landtag sollen unbedingt genannt werden. Weiter werden jene begrüßt, die dem Vereinszweck am Nächsten sind. So wird der Sportverein sicherlich den Sportreferenten des Bezirks nennen. Pauschal erwähnt sollten Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstands, Mitarbeiter von Rundfunk und Presse sowie Abordnungen und Vertreter von anderen Vereinen werden. Eigene Ehrenmitglieder und andere Persönlichkeiten wie Sponsoren oder Patinen sollten auch persönlich begrüßt werden. 

Um herauszufinden welcher eingeladene Ehrengast anwesend ist, sollte ein Mitglied beauftragt werden darauf zu achten. Dieser sollte dann mit Notizzetteln die Anwesenden dem Redner übermitteln. So kann fast ausgeschlossen werden, dass jemand vergessen wurde. Ist das dennoch der Fall, muss der vergessene Ehrengast einfach später genannt werden. 

 

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