6. Finanzielle Angelegenheiten
Finanzierung des Vereins (FN1)
Auch ein ideeller Verein braucht finanzielle Mittel, um existieren und seinen satzungsmäßigen Vereinszweck erfüllen zu können. Bei der Vorbereitung einer Vereinsgründung sollte daher geklärt
sein, wie sich der Verein nachhaltig finanziert. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- durch steuerbefreite (echte) Mitgliedsbeiträge
- durch steuerbefreite Spenden
- durch einen sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
- durch die Verwaltung seines Vermögens
- durch die Kombination dieser Finanzierungsvarianten
Rechnungswesen im Verein
Für einen Nachweis der statutenkonformen Geschäftsführung und für steuerliche Belange hat ein Verein ordnungsgemäße Aufzeichnungen über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen zu führen.
Kleine Vereine sind grundsätzlich nur zur Führung einer Einnahmen -Ausgaben-Rechnung und einer Vermögensübersicht am Ende des Rechnungsjahres, welche eine Auflistung der Aktiva und Passiv
enthalten muss, verpflichtet.
Mittelgroße Vereine, deren gewöhnliche Einnahmen oder Ausgaben jährlich durch zwei Jahre hindurch mehr als 1 Mio. € betragen, sind zur Buchführung und Aufstellung eines Jahresabschlusses
(Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung) verpflichtet.
Große Vereine und Spendenvereine haben eine erweiterte Abschlusspflicht zu erledigen. Das heißt sie müssen Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung, Anhang und eine zwingende Rechnungsprüfung durch
Abschlussprüfer durchführen. Dies aber nur, wenn durch zwei Jahre hindurch die gewöhnlichen Einnahmen oder Ausgaben jeweils mehr als 3 Mio. € oder bei Spendenverein mehr als 1 Mio. €
erreichen.
Budget
Bei kleineren Vereinen stellt die Erstellung eines Budget kein großes Problem dar, denn die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr sind meist leicht überschaubar.
Dennoch macht es Sinn zu überlegen, ob das kommende Jahr nicht zusätzliche Aufgaben bringt, für die ein Mehraufwand mitzukalkulieren ist.
Für die Budgetierung der Vereinsfinanzen in mittleren und großen Vereinen lohnt es sich nach dem Kontenplan zu budgetieren. Dies ist anzuraten, wenn Umsatz und Gewinn die Freibeträge
überschreiten.
Als gemeinnütziger Verein sollten Sie darauf achten, nicht zu hohe Rücklagen anzuhäufen, denn wo die Verwendung der Gelder im Rahmen der Vereinstätigkeit nicht klar ist, kann es zu Problem mit
der Gemeinnützigkeit des Vereins kommen.
Der Budgetvoranschlag ist durch die Hauptversammlung zu beschließen. Die Bereinigung des Budgets im Vorstand und der Beschluss des Budgetvoranschlags durch die Hauptversammlung des Vereins sind
die Schlusspunkte einer soliden Budgetplanung.
Achtung: Rechnungsbelege aller Art müssen 7 Jahre aufbewahrt werden, wobei hier die Führung eines normalen Kassabuchs völlig ausreicht.
Schulden
Das Schuldenmachen gehört für Vereine vielfach zum Vereinsalltag dazu: Größere Investitionen, etwa für eine Sportanlage oder ein Vereinslokal, werden zwangsläufig mit Fremdkapital
finanziert – die Kredite werden dann durch die laufenden Mitgliedsbeiträge, Subventionen oder Erlöse aus Veranstaltungen abgestottert. Falls dabei etwas unvorhergesehenerweise schief geht –
der Verein löst sich beispielsweise wegen interner Streitigkeiten auf –, dann sind weder Mitglieder noch Funktionäre für den bestehenden Schuldenberg haftbar. Die Sorge, schuldlos zur Kasse
gebeten zu werden, ist unberechtigt. Der Verein hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Alle Ansprüche von Dritten sind zunächst immer an den Verein gerichtet (FN2).
FN1: siehe auch 3. Einnahmemöglichkeiten des Vereins
FN2: siehe auch 4. Haftung - Versicherung
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